Amtsgericht verhandelt „Fußstapfen-Prozess“
Gastbeitrag von Kai Bekos
Zeichnung von Martin Emberger
Am Amtsgericht Jena fand am 22. Januar die Verhandlung gegen zehn Männer und eine Frau im „Fußstapfen“-Prozess statt. Die Staatsanwaltschaft legte ihnen einen Verstoß gegen den sogenannten „Graffiti-Paragraphen“ zur Last. Dieser war geschaffen worden, um als Sachbeschädigung auch das unbefugte und nicht nur vorübergehende Verändern des Erscheinungsbildes einer fremden Sache zu sanktionieren. Damit wollte der Gesetzgeber verhindern, dass das Anmalen oder Ansprayen von Gegenständen mit unlöslichen Farben straffrei bleibt.
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