Ein Gespräch mit dem Stura-Ankläger Philipp Scholz
Das Gespräch führte Johannes Wander
Am 10.11. verkündete die Schiedskommission offiziell ihr Urteil zur Anfechtung der Stura-Wahl vom letzten Juli. Akrützel sprach mit Philipp Scholz, einem von zwei Klägern, über das Ergebnis und seine Konsequenzen für den Stura.
Könntest du bitte kurz nochmal zusammenfassen, worum es in eurer Anfechtung und dem Schiedsspruch geht?
Ursprünglich ging es darum, dass wir glaubten, es bestünde ein Fehler in der Satzung, der der Gleichheit der Wahl widerspricht. Es stellte sich jedoch heraus, der Fehler liegt nicht in der Satzung, sondern in deren Anwendung. Ein klassischer Wahlfehler, mit dem sich der Schiedsspruch hauptsächlich befasst.
Worin bestand dieser Fehler?
In der Satzung steht, die Wahl sei gleich, also dass die Wähler in ihrer Stimmkraft gleich sein müssen. In Bezug auf die Wahl bedeutet das, dass jeder Wähler über so viele Stimmen verfügt wie Mandate an der Fakultät zu vergeben sind. In der Wahlbekanntmachung heißt es: „Der Wahlberechtige kann seine Stimmen auf verschiedene Wahlvorschläge verteilen.“ Wahlvorschläge sind laut Satzung Einzelwahlvorschläge oder Listenwahlvorschläge, wobei mehrere Stimmen für einen Kandidaten nur als eine Stimme für den Kandidaten und seine Liste zählen. Es wurden aber vom Wahlvorstand die Begriffe Kandidaten und Wahlvorschläge vermischt.
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