Das Thüringer Hochschulgesetz wird novelliert und mit ihm das Verfahren bei Krankschreibungen. Studierendenvertreter befürchten einen Eingriff in die Privatsphäre – die FSU beruhigt.
Von Charlotte Wolff
Die Nase tropft, die Augen tränen und ein Hammer klopft beharrlich gegen die Schläfe beim Betreten des Hörsaals. Das Bett wäre besser, aber damit auch das Studium vorbei. Dann doch lieber die Prüfung antreten und eine miserable Note riskieren.
Mit der Veröffentlichung des Entwurfes des neuen Thüringer Hochschulgesetzes befürchten manche Studierende, dass solche Szenarien wieder aktuell werden.
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