Sitzanspruch

Während wir uns gerne öffentlich über jene Deutschen lustig machen, die im Urlaub morgens um sechs aufstehen, um ihr Handtuch über die Poolliege zu werfen – peinlich, provinziell, kollektiv geächtet – gelten offenbar andere moralische Maßstäbe, wenn es um den begehrten Sitzplatz in der Bib geht. 
Wer dort durch die Reihen streift, gewinnt schnell den Eindruck, die Plätze seien nicht belegt, sondern verpachtet. Abwesenheit inklusive. Besitznachweis erfolgt durch ein aufgeklapptes MacBook im Energiesparmodus, ein einsames Ladekabel und eine halbleere Mate-Flasche. Das Verständnis einer Pause wird hier individuell ausgehandelt. Die Cafeteria nebenan, die Mensa. Ein kurzer Weg nach Hause, um die Wäsche aufzuhängen. Vielleicht noch schnell ins Fitnessstudio. 

Während andere Bibliotheken diesem Einzug von Besitzansprüchen im gemeinschaftlich genutzten Raum mit einer “Pausenuhr” begegnen, schlagen wir einen direkteren Weg vor: Enteignungen erfolgen ab sofort und ohne Vorwarnung.
Das Akrützel ruft zum kollektiven Besetzen besetzter Plätze auf. Einzig ein Handtuch über dem Stuhl gilt fortan als rechtsverbindliche Reservierung.

von Lorenz Neumann
erschienen in der Ausgabe 456


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen