Dem F-Haus wird vorgeworfen, Menschen ohne deutschen Pass zu benachteiligen.
von Moritz Weiß
Eine geplante Partynacht im F-Haus endete für Zahra* bereits am Eingang der Jenaer Disko. Grund dafür könnte Rassismus sein. Denn laut den Schilderungen von Zahra wurde ihr der Aufenthaltsstatus zum Verhängnis. Sie verfügt über eine Duldung. Diese Bescheinigung erhalten ausreisepflichtige Personen, die vorübergehend in Deutschland bleiben dürfen, zum Beispiel weil sie einer Beschäftigung nachgehen.
„Nein, sie darf hier nicht rein“, soll der anwesende Security-Mitarbeiter des F-Hauses vor einer großen Schlange an Menschen mehrfach betont und auf den gültigen Duldungsausweis verwiesen haben, der von ihm nicht als zulässiges Ausweisdokument angesehen wurde. Bei einem erneuten Versuch im F-Haus sei es für Zahra genauso abgelaufen. Diesmal war ein anderer Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes zuständig, der auf interne Regeln verwiesen hätte.
Ein Duldungsausweis dient als Ausweisdokument, wie eben bei deutschen Staatsbürger:innen der Personalausweis. Eine abweichende Handhabung durch Veranstaltungsstätten stellt ein diskriminierendes Verhalten dar, das durch die zuständigen Behörden sanktioniert werden kann. Das F-Haus selbst weist die Vorwürfe auf Anfrage des Akrützel zurück. Ein solcher Vorfall sei dem F-Haus Team nach Rücksprache mit ihrem Sicherheitsdienst nicht bekannt. Außerdem würde der Club im Zentrum Jenas nach seinem eigenen Anspruch für ein weltoffenes und tolerantes Feiern einstehen. Solche Vorwürfe sind in Jena aber keine Einzelfälle. Meldungen über entsprechendes Verhalten durch Türsteher kursieren schon seit längerer Zeit. Die Betroffenen können zwar gegen das Personal Schadensersatz einfordern. Sie müssen aber dafür die Diskriminierung vor Gericht erst einmal nachweisen. Das von Zahra empfundene Gefühl der Demütigung kann so aber ohnehin nicht kompensiert werden.