HALLO, HERR PROFESSOR, HALLO?

Was tun, wenn laut Prüfungsordnung eigentlich nach sechs Wochen eine Benotung der Masterarbeit auf dem Tisch liegen sollte, aber daraus vier Monate werden?

Von Tabea Volz, Ariane Vosseler und Julia Keßler

Evgenia Anders schrieb ihre Masterarbeit in Politikwissenschaft und gab diese am 27. April fristgerecht ab; nach langer Odyssee erhielt sie ihre Note am 28. August. Da diese auf Grund der Notengebung, Note 5,0, und einem angeordneten Drittgutachter allerdings immer noch nicht ihre endgültige Note war, musste sie insgesamt länger als vier Monate warten. Eine für sie unendlich lange Zeit, in der sie sich nicht nur zu einem neuen Semester zurückmelden musste, sondern die auch psychisch nicht einfach war. Auch weil dies nicht der erste Fristverstoß war, den sie während ihres Masterstudiums erlebte, war sie wütend. „Die Professoren können wohl einfach machen, was sie wollen.”
Doch auch als sie letztendlich ihre Note in der Hand hielt, war für sie die Geschichte noch nicht abgehakt. Evgenia meinte, Fehler in den zugehörigen Gutachten entdeckt zu haben und hielt deshalb die Note für ungerechtfertigt, weshalb sie nun mit dem Gedanken spielt, gegen diese zu klagen. Dies hatte sie bereits während ihres Bachelorstudiums getan und mit Hilfe eines Anwalts die Wiederholung einer Prüfung erwirkt. Aber dieser Weg stellt für viele Studierende eine große Hürde dar.

Anwälte die einzigen Ansprechpartner?

Wie kann man gegen solche Fristverstöße vorgehen? Wohin kann man sich wenden? Fragen, die gar nicht so einfach zu beantworten sind, was auch Evgenia erfahren musste. Sie meldete sich ausschließlich, aber mehrfach, beim ASPA, dem für ihre Fakultät zuständigen Prüfungsamt. Dort bekam sie weder Informationen, wohin sie sich sonst wenden könnte, noch eine genaue Aussage darüber, wie lange sie noch warten müsse. „Das ASPA hat mich vertröstet, sie hoffen, dass es schnell geht, sie können aber nichts machen.”
Auf genaue Anfrage beim ASPA, wohin man sich denn noch wenden könnte, bekamen wir allerdings eine Antwort: „Wenn es Beanstandungen des Verhaltens von Prüfenden bzw. von Dozierenden gibt, können sich Studierende auch an die entsprechenden Fachschaften bzw. den Studierendenrat wenden.” Darüber hinaus würde Studierenden auch die Beratungsangebote der Universität, zum Beispiel die Studienfachberatung, die Zentrale Studienberatung oder das Gleichstellungsbüro zur Verfügung stehen.

Unklare Zuständigkeiten

Wichtig ist laut ASPA auch die „akademische Eigenverantwortung“ von Studierenden. So sei man selbst dafür zuständig, sich zu informieren und sich einen Überblick zu verschaffen. Doch dass das nicht immer so einfach ist, haben wir bei unserer Recherche selbst mitbekommen. Viele mögliche Ansprechpartner leiten einen immer wieder weiter, ohne eine wirkliche Aussage zu treffen und geben die Verantwortung an andere ab. So beispielsweise auch der Stura, welcher vom ASPA zwar als Ansprechpartner empfohlen wurde, der sich selbst allerdings nicht als solcher sieht, sondern lediglich an die Fachschaftsräte verweist. Hier wäre es wichtig, sich vielleicht auch untereinander besser abzusprechen und Zuständigkeiten genau zu definieren, um ein solches Chaos zu vermeiden. Dennoch hätte auch Evgenia sich deutlich mehr mit ihren Möglichkeiten befassen und statt einer Klage eher uniintern ihre Möglichkeiten ausloten und ausschöpfen können.

Folgen für Professoren eher unwahrscheinlich

Bis Dozierende Konsequenzen für solch ein Fehlverhalten spüren, dauert es ebenfalls unverhältnismäßig lange. Erst nach mehrmaligen Beschwerden und anschließenden Beratungen von Prüfungsamt, Fakultät und eventuell dem Vizepräsidium kann es überhaupt erst zu Konsequenzen kommen. Möglich ist das auch nur dann, wenn Fehlverhalten beim zuständigen Prüfungsamt gemeldet wurde. „Was mich am meisten nervt, ist die Unerreichbarkeit der Professoren“, meinte Evgenia im Laufe unseres Gespräches. Eine Sache, die wahrscheinlich beinahe alle Studierenden kennen. Auch weil Fristverstöße und späte Antworten von Dozierenden an der Universität durchaus keine Ausnahmen sind.

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