FRAUEN, MACHT POLITIK!

von Lotta Sedlacek

Vor hundert Jahren konnten Frauen in Deutschland zum ersten Mal wählen. Wie es dazu kam und wie es seitdem um die Gleichstellung steht.

„Ich möchte hier feststellen, dass wir deutschen Frauen dieser Regierung nicht etwa in dem althergebrachten Sinne Dank schuldig sind. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: Sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist“, äußerte die Sozialdemokratin Marie Juchacz am 19. Februar 1919 und bezog sich damit auf das Frauenwahlrecht, das 1918 in Deutschland eingeführt worden war.

Kampf der Frauen

Der Weg dahin war ein langer Prozess. Dabei spielten der Erste Weltkrieg und die damit verbundenen Revolutionen und Systembrüche in Europa eine Rolle, da sie eine Basis für politische Veränderungen boten. Nach Kriegsende wurde das Frauenwahlrecht in mehreren europäischen Staaten eingeführt. „Trotzdem darf man nicht vergessen, dass Frauen wirklich dafür gekämpft haben“, sagt Gisela Mettele, Professorin für Geschlechtergeschichte an der FSU und Mitorganisatorin einer internationalen Tagung im Bundestag im März 2019 anlässlich des hundertjährigen Jubiläums.

Die Frauenbewegung war von Beginn an eine internationale Bewegung. So gab es schon im 19. Jahrhundert eine Vielzahl von Kongressen, Reisen, gegenseitigen Besuchen und Briefkorrespondenzen der nationalen Frauenbewegungen. Man schaute viel voneinander ab und nutzte die Argumente der anderen. Eine besonders große Symbolwirkung hatten dabei die englischen Suffragetten, die teilweise sehr radikal für ihre Forderungen eintraten. Die Möglichkeit politischer Partizipation für Frauen begann in Deutschland nicht erst mit Einführung des Wahlrechts, sondern sie wurde auch schon stückweise früher gegeben. 1908 wurde den Frauen in Preußen und anderen deutschen Ländern der Hochschulzugang ermöglicht und das preußische Vereinsgesetz aufgehoben, das Frauen jede politische Betätigung verboten hatte. Somit durften Frauen erstmals seit der Entstehung der deutschen Frauenbewegung in politischen Parteien mitwirken. „Dadurch ist es überhaupt erst möglich, dass Frauen im deutschen Kontext das Frauenwahlrecht auch laut und vernehmlich fordern können“, erklärt Mettele.

Das zehnte Land weltweit

Daraufhin nahm die Frauenwahlrechtsarbeit im gesamten Deutschen Reich stark zu und erreichte im Oktober 1918 ihren Höhepunkt: In mehreren deutschen Städten kam es zu großen Demonstrationen und Kundgebungen. Am 12. November 1918 verkündete der Rat der Volksbeauftragten schließlich das aktive und passive Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger. Die Wahl der verfassungsgebenden Nationalversammlung am 19. Januar 1919 war die erste, an der Frauen ab zwanzig Jahren teilnehmen durften. Etwa achtzig Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben ihre Stimme ab. Von 300 Kandidatinnen zogen 37 ins erste Parlament der Weimarer Republik ein. Damit war Deutschland das zehnte Land weltweit, in dem Frauen wählen durften. Vorreiter war 1893 Neuseeland, in Europa machte 1906 Finnland den Anfang. Überraschend spät führte 1971 die Schweiz das Frauenwahlrecht ein, nach einer Volksabstimmung der Männer. Das bisher letzte europäische Land war 1984 Liechtenstein. Das Schlusslicht bildet Saudi-Arabien, wo Frauen seit 2015 ihre Stimme abgeben können. In nur zwei Ländern dürfen Frauen nach wie vor nicht wählen: im asiatischen Brunei und im Vatikan.

Die Einführung des Frauenwahlrechts trug wesentlich zur Demokratisierung Deutschlands bei, denn sie bedeutete gleichzeitig das Ende des Ständewahlrechts, das bis dahin auch die demokratischen Rechte der männlichen Wähler beschränkt hatte. Dennoch ist das Jubiläum im Jahr 2018 untergegangen. Obwohl es recht viele Veranstaltungen gab – Vorträge, Tagungen, Ausstellungen – wurden diese medial wenig aufgegriffen. „Es wird nicht als Teil des öffentlichen Gedächtnisses wahrgenommen, sondern als eine Sondersache – sollen mal die Frauen machen. Es ist nach wie vor schwierig, Frauenthemen zu allgemeinen Themen zu machen“, meint Mettele.

Gleichberechtigt

1949 wurde der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in die Verfassung beider deutscher Staaten aufgenommen. Am Verfassungsgebungsprozess waren neben 61 Männern nur vier Frauen beteiligt. 1994 kam es nach starkem öffentlichen Druck zur Erweiterung des Gleichberechtigungsartikels, da zwar die formale, aber nicht die faktische Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht worden sei. Man ergänzte den Artikel um den Satz „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Davon ist heute immer noch zu wenig spürbar: Deutschland hinkt laut dem EU Gender Equality Index bei der Gleichstellung von Frauen nicht nur in der Politik im internationalen Vergleich stark hinterher. 2018 betrug der Anteil weiblicher Abgeordneter im Bundestag dreißig Prozent – so wenig wie seit zwanzig Jahren nicht mehr. Nur etwa ein Viertel der kommunalen Parlamentssitze in Deutschland ist von Frauen besetzt. Den höchsten Frauenanteil unter den Länderparlamenten hat Thüringen mit vierzig Prozent.

Die vergleichsweise niedrige Präsenz der Frauen in der Politik hängt vielleicht auch damit zusammen, dass viele Frauen sich nicht so selbstbewusst wie die meisten Männer bei der Verteilung von Posten einbringen oder dass sie durch das Kinderkriegen und die -betreuung häufiger verhindert sind. Über eine Frauenquote im Bundestag wurde debattiert, diese ist aber zu schwer umzusetzen, da fast die Hälfte der Bundestagsabgeordneten direkt gewählt wird und unter den Direktkandidaten eben nur jeder vierte eine Frau ist. Man müsste Politik von vornherein für Frauen attraktiver machen und sie müssten sich mehr trauen, in die Politik zu gehen. Dann wäre eine Quote auch nicht mehr nötig.


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