Angst vor Willkür

Uneinigkeit im allgemeinen Prüfungsausschuss

von Bernadette Mittermeier

„Bei einem negativen Bescheid vom ASPA bitte immer Widerspruch ein­legen.“

Wenn ein Mitglied des Prüfungs­ausschusses Studierenden so etwas empfiehlt, muss es gute Gründe geben. Philipp Motzke glaubt, diese zu haben.

Er ist der Vertreter der Ba­chelor-Studierenden im Allgemeinen Prüfungsausschuss, kurz APA. Der Ausschuss tagt alle sechs Wochen und verhandelt Anträge von Studierenden der Philosophischen Fakultät, der Theologischen sowie der für Sozial-und Verhaltenswissenschaften. Er setzt sich aus sechs Dozenten und drei Studierenden zusammen. Dr. Claudia Hohberg, Leiterin des ASPA (Akade­misches Studien- und Prüfungsamt), hat die Geschäftsführung inne.

Vorwurf der Intransparenz

Vor diesem Ausschuss werden zum Beispiel Widerspruchsverfahren gegen Entscheidungen des Prüfungs­amts oder Anträge auf Drittversuche besprochen. Bis jetzt stand in der Prü­fungsordnung, dass dem APA jedes Anliegen vorgelegt werden muss. Nun aber wird diese zum ersten Oktober geändert: Sogenannte Regelfallent­scheidungen werden nur noch vom Prüfungsamt bearbeitet und nicht mehr im Ausschuss diskutiert. „Das sind Normalfälle, die das ASPA allein entscheiden kann, weil es dafür feste Richtlinien gibt“, erklärt Hohberg. Dies sei zuvor schon Praxis gewesen, in der Geschäftsordnung stehen die Regelfallentscheidungen schon län­ger. Für Philipp ist aber nicht geklärt, was als Normalfall gilt. „Ich kann mir nie sicher sein, was mir vorgelegt wird und was nicht. An sich funktio­niert das zwar alles irgendwie, es gibt aber keine Rechtssicherheit.“

„Es ist alles genau geregelt“, versi­chert dagegen Prof. Adrian Simpson, der Ausschussvorsitzende. Laut Ge­schäftsordnung zählen Anträge auf Fristverlängerung, auf nachträgliche Anmeldung, auf Rücktritt und erste Anträge auf einen Drittversuch als Regelfallentscheidungen. In der Prü­fungszeit würden wöchentlich mehr als 100 Rücktrittsanträge eingehen, die schnell erledigt werden müssten, so Simpson. „Die Regelung dient ei­ner Beschleunigung im Interesse der Studierenden.“

Neue alte Diskussionen

Auf die Geschäftsordnung möchte Philipp sich allerdings nicht ver­lassen. Diese sei nicht verlässlich, solange sie nur aus Stichpunkten und nicht, wie bei einem Gremium, aus Paragrafen bestehe. Ob sie wegen der äußeren Form weniger rechtssicher ist, darüber wurde im Ausschuss schon mehrmals diskutiert.

Philipp sieht allerdings noch wei­tere Probleme. Er würde sich bei­spielsweise ein Sonder-Vetorecht für studentische Vertreter wünschen. Damit könnte er unklare Fälle auf die nächste Sitzung verschieben, um Zeit für ein persönliches Gespräch mit den Betroffenen zu haben. „Ich will nicht jeden durchs Studium boxen. Bei manchen Fällen muss man aber zwei- oder dreimal hinsehen.“

Pauline Lörzer, die Vertreterin für Master-Studierende, hält eine förm­liche Regelung nicht für notwendig. „Das ist bereits Praxis. Ich habe allein in den letzten zwei Sitzungen min­destens fünf Mal erfolgreich darum gebeten, einen Fall zu verschieben.“ Laut Dr. Stefan Danz vom Rechtsamt der FSU ist ein Sonder-Vetorecht zu­dem rechtlich ausgeschlossen. „Die Vertreter sollen nur die studentische Sichtweise einbringen. Die eigentliche Prüfungsentscheidung kann nur von Leuten getroffen werden, die den entsprechenden Abschluss schon haben.“

Mehr Zeit für eine genaue Prüfung der Einzelfälle würde sich Philipp allerdings auch unabhängig vom Ve­torecht wünschen. Vier Tage vor der Sitzung erhält er eine Liste mit allen zu verhandelnden Anträgen. Das sind pro Besprechung schätzungsweise 50 bis 85 Fälle. Die Zahl kann stark schwanken, je nachdem, ob gerade Prüfungszeit ist oder nicht. Eine Sitzung dauert normalerweise drei Stunden – nicht viel Zeit für jeden Einzelfall. Darum enthält die Liste, zusammengestellt von Frau Hohberg, schon Beschlussvorschläge. „Eigent­lich ist es eine Beschlussvorlage, zum Abnicken gedacht“, kritisiert Philipp. Das entspräche nicht dem Sinn des APA. „Man hat gefühlt ein paar Sekunden Zeit, um Einspruch zu erheben, ansonsten wird ohne Diskussion einfach zum nächsten Fall übergegangen“, beklagt auch Stephanie Borck. Sie war im Winter-semester 2012/13 Vertreterin für Master-Studierende. Die vier Tage Vorlaufzeit empfinden beide als „auf jeden Fall ungenügend“. Drei Tage mehr würden schon für eine deut­liche Verbesserung sorgen.

Mehr Übersichtlichkeit

Pauline sieht auch das anders: „Ich denke, zwei bis fünf Stunden zur Vor­bereitung kann sich jeder freinehmen. Wir wissen ja mindestens einen Mo­nat vorher Bescheid, wann die nächste Sitzung ist.“ Auch Simpson hält mehr Vorbereitungszeit weder für nötig noch für umsetzbar. Die Beschlussvor­lage zu erstellen dauere acht bis zwölf Stunden. Bei längerer Vorlaufzeit müssten auch die Abgabefristen für Studierende gekürzt werden.

Mehr Zeit zur Vorbereitung oder ein Vetorecht wird es also so bald nicht geben. Allerdings soll mehr Übersichtlichkeit geschaffen werden. „Wir arbeiten daran, das zu verbes­sern“, verspricht Simpson. Wer sich trotzdem noch unsicher ist, kann sich an Philipps Vorschlag halten und bei einem negativen Bescheid vom ASPA Widerspruch einlegen. Dann wird der Fall garantiert vom Ausschuss besprochen. Die meisten Anträge würden aber sowieso nur abgelehnt, weil wichtige Nachweise fehlen, meint Pauline. Im Zweifelsfall ist es der einfachste Weg, die studentischen Vertreter bei Fragen persönlich anzu­sprechen.

 

Allgemein

Schreibe einen Kommentar

*