Keine Märchen mehr!

Der FSU-Stura verschleppt die Umsetzung von Urabstimmungsbeschlüssen

von Dirk Hertrampf

Es war einmal eine Versammlung von FachschaftsratsvertreterInnen.  Sie fand sich regelmäßig zusammen und besprach Themen, die für Studierende relevant waren. Sie trug kein rotes Käppchen und wurde FSR-Kom genannt. Um eine rechtliche Grundlage zu haben und ein offizielles Organ der Studierendenschaft werden zu können, veranlasste sie eine Urabstimmung. Deren erste Durchführung scheiterte, da nicht die erforderlichen 10 Prozent aller Wahlberechtigten teilnahmen. Beim zweiten Anlauf wurde die notwendige Beteiligung erreicht. 97,6 Prozent der Teilnehmenden stimmten für die Aufnahme der FSR-Kom in die Satzung des Stura. Da Urabstimmungsergebnisse für diesen bindend sind, hätte die  Satzung für die FSR-Kom unverzüglich erweitert werden müssen. Dann hätte es heißen können, Ende gut, alles gut.  Aber Pustekuchen!

Stillstand seit über 2 Jahren

Mit ihrem  eigentlichen Plan, der Großmutter Wein und Kuchen und den Studierenden eine weitere Interessenvertretung zu bringen, ist die FSR-Kom keinen Schritt weitergekommen.
Die erfolgreich durchgeführte Urabstimmung fand im Dezember 2010 statt. Es existiert sogar eine bis heute online verfügbare Pressemitteilung, die stolz die Aufnahme der FSR-Kom in die Satzung verkündet. Dort ist sie allerdings bis heute nicht angekommen. Der Wolf konnte sich also nicht einmal dazu durchringen, die arme kleine FSR-Kom zu fressen, er hat sie schlicht am Wegesrand stehen lassen. Noch immer müssen Fachschaftsräte für sie Anträge an den Stura stellen, denn offiziell existiert sie ja gar nicht und wird nur geduldet.
Für die Stura-Sitzung am 28.Mai 2013 steht die Aufnahme immer noch bzw. wieder auf der Tagesordnung. Ob ihr diesmal stattgegeben wird, ist ungewiss, denn der FSU-Stura hat den Antrag 2013 schon einmal abgelehnt.
Über ihn wird, zusammen mit einer Änderung von Satzung, Finanzordnung und Wahlordnung, abgestimmt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden mehrere Zusatzanträge einge­reicht. Einer fordert, jedes Auftauchen der Begriffe „Studierendenrat“ und „Studentenrat“ solle durch „Student_innenrat“ ersetzt werden. Inwiefern beide Anträge zwingend zusammengehören, muss vom Antragstellenden nicht begründet werden. Ob über die Anträge zusammen oder getrennt abgestimmt wird, bestimmt der Stura. Da sich das Gremium nicht auf die Umbenennung einigen konnte, lehnte es den gesamten Antrag ab. Der Wolf hat sich im eigenen Wald verirrt…
Für dieses Vorgehen gibt es keine nachvollziehbaren Argumente. Mag sein, dass sich die Aufnahme gut mit anderen Satzungsänderungen zusammen erledigen ließe oder dass bei einer Umbennennung derselbe Paragraph betroffen wäre wie bei der Aufnahme der FSR-Kom. Eine einleuchtende Erklärung, warum es trotz mehrmaliger Anträge seit über zwei Jahren versäumt wurde, das Urabstimmungsergebnis endlich umzusetzen,  liefern diese Einwände jedoch nicht.

Im Wald verirrt

Der Stura macht sich unglaubwürdig, wenn nicht gar lächerlich. Denn auch die Umsetzung einer weiteren Urabstimmungsentscheidung steht aus. 2012 entschied die Mehrheit der teilnehmenden Studierenden, dass der Stura die Möglichkeit zu Online-Wahlen in seine Wahlordnung integrieren muss. Geschehen ist bisher nichts. Vielmehr hat der Stura Klage gegen die Online­wahlen der Universität eingelegt.
Im Beschlussprotokoll zur Sitzung am 12. März 2013 findet sich der Satz: „Trotz des Urabstimmungsbeschlusses und der somit verbundenen Verpflichtung des Studierendenrats zur Aufnahme des Paragraphen in die Wahlordnung sehen viele Mitglieder des Studierendenrats die Aufnahme eines solchen Paragraphen als rechtswidrig an.“ Sehr viel eindeutiger können basisdemokratische Entscheidungen nicht mit Füßen getreten werden.
Hier soll keine Stellung zum Sinn oder Unsinn von Onlinewahlen bezogen werden. Inwiefern sie sogar rechtswidrig sind, ist für die Bewertung des Umgangs des Stura mit Abstimmungen der Studierenden unerheblich. Warum erst eine Urabstimmung durchführen (lassen), wenn das Ergebnis sowieso ignoriert wird? Wie können die Gremiumsmitglieder erwarten, dass die Studierenden der FSU sich an zukünftigen Urabstimmungen beteiligen, wenn ihnen auf diese Art und Weise vorgeführt wird, wie wenig ihrer Meinung Gehör geschenkt wird?

Fehlende Protokolle

Zu allem Überfluss ist das zitierte Protokoll eine absolute Ausnahme. Gerade einmal drei Beschluss- und nur ein (!) Verlaufsprotokoll des Stura sind seit dem 21. August 2012 veröffentlicht worden und auf seiner Webseite einsehbar. Eigentlich verpflichtet seine Satzung zur Veröffentlichung aller Gremienbeschlüsse binnen fünf Tagen.
Ein Gremium, das die Umsetzung von Urabstimmungsergebnissen verschleppt und die eigene Satzung ignoriert, kann nicht ernst genommen werden. Anstatt über Umbenennungen zu diskutieren, muss schnell gehandelt und Klarheit geschaffen werden, noch vor der neuen Legislaturperiode. Die FSR-Kom muss in die Satzung und die Möglichkeit zu Online­wahlen in die Wahlordnung aufgenommen werden, wenn der Stura zeigen will, dass ihm die Meinung der von ihm Vertretenen noch etwas wert ist.

Aufgewacht im Märchenland!

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