Wissenswertes über Nebenjobs

Von Franz Purucker

Bis zu 400 Euro

dürfen Studenten monatlich steuerfrei dazuverdienen. Dafür wird ein Nachweis über die geleisteten Stunden verlangt. Besonders praktisch ist, dass keine Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn abgezogen werden. Es dürfen auch mehrere Jobs angenommen werden, solange dies in eine Lohnsteuerkarte
eingetragen wird und der Verdienst 400 Euro im Monat nicht übersteigt.
Sonderzahlung
Zum regelmäßigen Arbeitsverdienst müssen auch anteilige Sonderzahlungen, zum Beispiel Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, hinzugerechnet werden. Bei 400 Euro monatlich plus Weihnachtsgeld gilt ein Student nicht mehr als geringfügig beschäftigt.

Wer zwischen 400 und 800 Euro verdient, muss dem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte vorlegen. Es fallen außerdem die üblichen Sozialabgaben an, beginnend bei 4 Prozent ab einem Monatsverdienst von 401 Euro und linear ansteigend bis zu einem vollen Arbeitnehmeranteil von rund 21 Prozent bei 800 Euro. Der Arbeitnehmer ist in der Pflicht nachzuweisen, dass keine weiteren Beschäftigungen ausgeübt werden, die das jährliche Einkommen von 9.600 Euro (12 x 800 Euro) übersteigen.

Als „kurzfristig beschäftigt“ gilt ein Student, wenn der Arbeitsvertrag von vornherein auf maximal zwei Monate beziehungsweise 50 Arbeitstage befristet ist. Dann ist man als Student – unabhängig von Arbeitsentgelt und Arbeitszeit – sozialversicherungsfrei. Es spielt dabei keine Rolle, ob man während des Semesters oder in den Ferien arbeitet. Im Rahmen der kurzfristigen Beschäftigung kann man also auch während des Semesters 30 oder mehr Stunden pro Woche arbeiten, ohne seinen Status als Student zu verlieren und sozialversicherungspflichtig zu werden. Eine Lohnsteuerkarte ist jedoch generell Pflicht.
Unternehmer werden
kann man auch als Student. Dazu muss man sich bei der Stadt einen Gewerbeschein (für 30 bis 60 Euro) ausstellen lassen. Danach verschickt das Finanzamt einen Fragebogen und eine Steuernummer. Im Fragebogen sollte die Option Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz gewählt werden. Dann entfällt nämlich die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) und muss auf Rechnungen nicht gesondert ausgewiesen werden. Das erleichtert die Annahme von Jobs bei Promotionfirmen, Modelagenturen oder auf Messen.

Ausländische Studenten

sollten sich vor einer Beschäftigung nach einer eventuellen Steuerfreiheit beim Finanzamt erkundigen. Die Steuer- und Sozialversicherungsbezüge richten sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen ihres Heimatlandes mit der Bundesrepublik.

Bafög

Als unverheirateter Student ohne Kinder darf man sich im Zeitraum von zwölf Monaten bis zu 4.226,85 Euro brutto dazuverdienen (ohne einen Abzug vom Bafög zu riskieren). Das Einkommen während eines Praxissemesters wird gesondert angerechnet. Nicht relevant ist, ob das Einkommen durch unselbstständige Arbeit oder als Unternehmer erwirtschaftet wird.


Kindergeld

Studenten dürfen bis zu 7.680 Euro netto im Jahr verdienen, ohne ihren Kindergeldanspruch zu gefährden. Hierbei wird allerdings der Zuschussanteil des Bafög angerechnet  (das ist der Anteil, der nicht zurückgezahlt werden muss). Dieser beträgt in der Regel 50 Prozent des Bafög. Hinzu kommt dann das Geld aus eigenen Nebentätigkeiten.

Steuerfreibetrag

Der steuerliche Freibetrag liegt bei 7.664 Euro. Außerdem wird vom Einkommen aus abhängiger Beschäftigung eine Werbungskostenpauschale von 920 Euro pro Jahr abgezogen.

Allgemein

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