Auf Spurensuche

Amtsgericht verhandelt „Fußstapfen-Prozess“

Gastbeitrag von Kai Bekos

Fußspuren

Zeichnung von Martin Emberger

Am Amtsgericht Jena fand am 22. Januar die Verhandlung gegen zehn Männer und eine Frau im „Fußstapfen“-Prozess statt. Die Staatsanwaltschaft legte ihnen einen Verstoß gegen den sogenannten „Graffiti-Paragraphen“ zur Last. Dieser war geschaffen worden, um als Sachbeschädigung auch das unbefugte und nicht nur vorübergehende Verändern des Erscheinungsbildes einer fremden Sache zu sanktionieren. Damit wollte der Gesetzgeber verhindern, dass das Anmalen oder Ansprayen von Gegenständen mit unlöslichen Farben straffrei bleibt.
Die Tat sollen die Angeklagten am 30. April 2011 begangen haben. Dabei sollen von ihnen Fußabdrücke mit weißer, handelsüblicher Innenraumwandfarbe auf öffentlichen Gehwegen  durch dafür mitgeführte Stempel gesetzt worden sein. Diese Spuren zogen sich im Schrittabstand mehrere Kilometer durch die Jenaer Innenstadt. Hintergrund der Aktion soll ein von der Initiative „Industrielle Reservearmee“ veranstalteter Stadtrundgang gewesen sein, der Orte prekärer Beschäftigung aufsuchte. So führte die Route neben Unternehmen, die ihren Angestellten solche Niedriglöhne zahlen, dass diese trotz Vollzeitstelle mit Hartz-IV aufstocken müssen, auch an der Friedrich-Schiller-Universität vorbei. Auch hier bestehen durch Befristungen und unbezahlte Überstunden prekäre Arbeitsbedingungen. Gestoppt wurde der Rundgang schließlich von zwei Streifenpolizisten, welche die TeilnehmerInnen anhielten, die Personalien feststellten und Stempel sowie Farbe beschlagnahmten.

Stadt stellte Strafanzeige

Zum Strafprozess kam es, da die Stadt kurz nach dem Geschehen Strafantrag gestellt hat. Bereits im Vorfeld des Verfahrens gab es in der Öffentlichkeit hierfür vermehrt Unverständnis, weil Jena mit Dr. Albrecht Schröter einen sozialdemokratischen Oberbürgermeister hat und die vermeintlichen TäterInnen lediglich auf beschäftigungspolitische Probleme hinweisen wollten. So war von Seiten des Deutschen Gewerkschaftsbundes beispielsweise angeführt worden, nicht die AktivistInnen, sondern die Verursacher prekärer Beschäftigungsbedingungen auf die Anklagebank gehörten. Zunächst war den Beteiligten von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl angeboten worden, die Angelegenheit gegen Zahlung von 360 Euro pro Person einzustellen.

Ganzkörperdurchsuchungen nach jeder Pause

Da sie jedoch hiergegen Einspruch erhoben, kam es nun zu einer Verhandlung, zu der in den Staatsschutzsitzungssaal des Jenaer Justizzentrums geladen wurde. Dieser verfügt über ausreichende Sitzkapazität für die Öffentlichkeit – immerhin begleiteten über 50 Personen den Prozess, darunter etliche VertreterInnen lokaler und regionaler Medien. Die vom Richter verfügte Sicherheitsanordnung hätte den BesucherInnen den Eindruck vermitteln können, dass tatsächlich wegen eines Staatsschutzdeliktes wie Bildung einer terroristischen Vereinigung verhandelt würde. So war der Zutritt zum Sitzungssaal nur nach dem Passieren einer Sicherheitsschleuse aus Metalldetektor und gründlicher Leibesvisitation möglich. Gestützt wurde die Anordnung auf ein nicht näher konkretisiertes Flugblatt, welches zu einem Besuch der Verhandlung aufrief. Den Einspruch einiger AnwältInnen, diese Anordnung zumindest bezüglich ihre MandantInnen aufzuheben, wies der Richter ab. Es kam zu erheblichen Verzögerungen, wenn BesucherInnen nach Sitzungsunterbrechungen den Saal wieder betreten wollten.

Tathergang aus Gedächtnis rekonstruieren

Die Angeklagten machten vom Schweigerecht Gebrauch, sodass das Gericht die beiden zuerst am Ort des Geschehens eingetroffenen Polizeibeamten als Zeugen vernahm. Dabei wurde klar, dass durch die Ermittlungsbehörden keine Maßnahmen ergriffen wurden, um festzustellen, wie lange genau nach dem fraglichen Apriltag die Farbspuren wahrnehmbar waren. Vielmehr versuchten die Beamten dies aus dem Gedächtnis zu rekonstruieren. Außerdem kamen Ungereimtheiten bei der Personalienfeststellung der Gruppe zum Vorschein. So bestanden Fehler bei der handschriftlichen Notierung der Namen und es blieb unklar, wie damals die Identifizierung der VerursacherInnen ablief. Zudem konnte nicht ohne Restzweifel dargelegt werden, dass die von der Personalienfeststellung betroffene Gruppe in ihrer damaligen Zusammenstellung überhaupt erst durch das Eingreifen der Polizei entstanden ist, also ob sich nicht Dritte aus Solidarität zu dem Geschehen hinzubegeben haben.

Stadtreinigung wünschte”Viel Erfolg!”

Nach den Vernehmungen zogen sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zurück. Man einigte sich, das Verfahren vorläufig einzustellen, sofern die Angeklagten 100 Euro einem gemeinnützigen Verein zahlen oder 30 Sozialstunden ableisten. Somit war nach siebeneinhalb Stunden Verhandlung alles vorbei und der Richter konnte anmerken, dass es zwar lobenswert sei, soziale Missstände ins öffentliche Bewusstsein zu rücken, dazu jedoch nicht jedes Mittel recht ist.
Auch wenn somit das juristische Ausfechten bis zum Ende ausblieb und der Inhalt eines möglichen Urteils spekulativ ist, scheint zumindest noch eine am Tag der Verhandlung von Uwe Feige, Werkleiter beim für Stadtreinigung zuständigen Eigenbetrieb KSJ, gegenüber Campusradio getätigte Äußerung erwähnenswert. Dort erklärt Feige, es handle sich um eine eher unerhebliche Beeinträchtigung sowie nur um vorübergehende Veränderungen und dass er den Angeklagten viel Erfolg wünsche. Zumindest die Fachleute vom Jenaer Kommunalservice scheinen in der Aktion also keine dauerhafte Veränderung  im Sinne „Graffiti-Paragraphen“ zu sehen.

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