Die Friedrich-Schiller-Universität befindet sich mitten im Bewerbungsverfahren um den Status als Exzellenzuniversität. Dafür wurde sie im Juni begutachtet. Wie lief die Begehung ab und wie geht es weiter?
Text von Vivien Brenk
Foto von David Boué
Bald heißt es nicht mehr „Yale”, sondern „Jena”. Ein bedeutender Unterschied zwischen der FSU und US-amerikanischen Elite-Universitäten ist, dass deutsche Unis über eine staatliche Grundausstattung finanziert werden. Der Großteil des Budgets von Yale stammt aus den Kapitalerträgen eines privaten Stiftungsvermögens. Zusätzlich zur kontinuierlichen Förderung müssen deutsche Universitäten um weitere Gelder konkurrieren. Dazu zählen Drittmittelprojekte, aber auch die sogenannte Exzellenzstrategie. Dabei können sich Unis um den Status als Exzellenzuniversität bewerben. Das Programm von Bund und Ländern geht derzeit in eine neue Förderphase. Neun der bisher zehn Exzellenzuniversitäten werden weiter gefördert – die Universität Konstanz schied aus. Daneben bewerben sich elf weitere Hochschulen und Universitätsverbünde um bis zu fünf neue Plätze im Programm. Die FSU ist dabei die einzige ostdeutsche Universität.
Voraussetzung dafür, Exzellenzuniversität zu werden, ist die erfolgreiche Teilnahme an der ersten Förderlinie: Nur wer schon mindestens zwei Exzellenzcluster hat, darf einen Antrag stellen. Jena hat sich mit den Clustern Imaginamics. Practices and Dynamics of Social Imagining und Balance of the Microverse im Mai 2025 erfolgreich qualifiziert.
In den Bewerbungen müssen die Universitäten ihre „Gesamtstrategie” für die nächsten sieben Jahre vorstellen, hinzu kommt der aktuelle Stand. Der FSU-Antrag trägt den Titel Light. Life. Liberty. – Connecting People and Ideas. Auf den etwa 60 Seiten steht unter anderem, wie die Uni Gelder im Falle einer Förderung verteilen würde. Interne berichteten dem Akrützel, dass fünf Förderziele genannt werden, die aber recht vage gehalten seien. Ein Ziel soll sich auf Verwaltung und Hochschulsteuerung beziehen, der Rest auf die Forschung. Tobias Schwessinger, Koordinator des Antragsverfahrens an der FSU, sagt: „Besonders wichtig ist es uns, die Möglichkeiten für Studierende zu stärken, sich aktiv in die Forschung einbringen zu können, sowie die Chancengleichheit für alle zu verbessern.” Der Antrag wird aktuell unter Verschluss gehalten. Wie überzeugend die Finanzierungspläne sind, ist ein entscheidendes Kriterium im Auswahlprozess.
Wenn es die FSU in das Programm schafft, würde sie von 2027 bis 2033 gefördert werden. Das genaue Fördervolumen für die Neuzugänge ist noch nicht bekannt. Es wird sich aber voraussichtlich um 10 bis 15 Millionen Euro jährlich handeln, zusätzlich zur schon bestehenden Förderung der Cluster. 75 Prozent der Mittel stammen dabei vom Bund, 25 Prozent müsste Thüringen aufbringen.
Die Begehung
Aber wer darf überhaupt darüber entscheiden, ob eine Uni exzellent ist? Eine Kommission, bestehend aus internationalen Wissenschaftler:innen und den Wissenschaftsminister:innen von Bund und Ländern. Teil des Entscheidungsprozesses sind Besuche an den Universitäten, die der Wissenschaftsrat durchführen lässt. Dabei sollen die potentiellen neuen Standorte unter die Lupe genommen und offene Fragen aus den Anträgen geklärt werden.
Die Begutachtung der FSU fand am 9. Juni statt. Bei der Auftaktveranstaltung hielten Universitäts-Präsident Andreas Marx und Ministerpräsident Mario Voigt Ansprachen. Anschließend führten die Gutachter:innen Gespräche mit allen Statusgruppen der Universität, verschiedenen Gremienvertreter:innen und Wissenschaftler:innen aus den Clustern. Im Anschluss gab es eine zweistündige Führung durch die Standorte der Uni.

Bei der Begehung war auch die Studierendenschaft vertreten. Helen Würflein, Mitglied des Universitätsrats, ehemaliges Senatsmitglied und aktiv in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), war Teil der Vertretung. Sie berichtet, dass die Gutachter:innen Fragen zu den Karrierechancen an der Universität, Förderungsmöglichkeiten, Beteiligung in Gremien sowie der persönlichen Motivation, in Jena zu studieren, gestellt haben.
Auf der Begehung sollen auch ausgewählte Forschungsbereiche vorgestellt worden sein, die das Profil der FSU prägen. Ein weiterer Teilnehmer der Begehung berichtet, dass die Professor:innen dazu angehalten gewesen sein sollen, Personen vorzuschlagen, die diese Bereiche repräsentieren. Ihm zufolge habe es sich „etwas wie bei einer Messe angefühlt. Oder vielleicht wie bei einer Poster-Session bei einer Konferenz. Man steht da, zeigt seine Forschung und wartet darauf, dass einen jemand darauf anspricht.” Zur Vorbereitung soll es mehrere Probebegehungen, Meetings sowie Material inklusive Personenprofile der Gutachter:innen gegeben haben. Auch in die Gestaltung der Tour sollen die Wissenschaftler:innen eingebunden gewesen sein. Alles zusammen habe in den Wochen vor der Begehung sehr viel Zeit gekostet. Immerhin hält es dieser Teilnehmer für realistisch, dass sich durch die Förderung auch Chancen für junge Wissenschaftler:innen ergeben könnten.
Kritik an der Exzellenzstrategie
Zeitgleich zur Begehung fand auf dem Ernst-Abbe-Platz eine gewerkschaftliche Kundgebung statt, bei der auf prekäre Arbeitsbedingungen an der Uni aufmerksam gemacht wurde. Seit ihrer Einführung 2016 wird die Exzellenzstrategie auch von Kritik begleitet. Ebenso wie ihr Vorgängerprogramm, das ab 2005 lief. Die Kritik bezieht sich hauptsächlich darauf, wie neoliberale Wettbewerbsprinzipien sich auf Wissenschaft auswirken. Beispielsweise, wenn die Lehre zugunsten von prestigeträchtiger Forschung vernachlässigt wird. Lars von TVStud sagt dazu: „Auf der Strecke bleibt die Ausfinanzierung von Hochschulen. Aus unserer Sicht geht exzellente Universität nur mit exzellenten Arbeitsbedingungen. Und da ist noch viel Luft nach oben.”
Helen weist darauf hin, dass im Rahmen der Bewerbungsphase zumindest einige Beschlüsse an der FSU schneller vonstatten gingen: „Wichtig war zum Beispiel, dass wir vorher eine Rahmenprüfungsordnung haben. Auch vom Land wurde viel Geld reingesteckt, um unsere Bewerbung zu unterstützen. Der negative Punkt ist natürlich, dass die anderen Thüringer Hochschulen dieses Geld nicht bekommen haben.” Sie kritisiere nicht, dass die FSU an der Exzellenzstrategie teilnehme, sondern, dass sie existiere. „Ich würde mir wünschen, dass das Geld so weit runtersickert, dass auch Studis, die in Forschung und Lehre aktiv sind, etwas davon abkriegen. Auch dass genügend Stellen da sind für Leute, die promovieren wollen. Nicht nur in den Clustern.”
Transparenz?
Marx äußert sich in einer Rundmail an alle Mitarbeitenden optimistisch: „Die Rückmeldungen während der Begehung stimmen mich zuversichtlich. Mir ist bewusst, dass ein Erfolg in der Exzellenzstrategie nicht alle Herausforderungen lösen wird, vor denen wir als Universität stehen. Aber er würde uns zusätzliche Möglichkeiten eröffnen, unsere Universität weiterzuentwickeln, wissenschaftliche Spitzenleistungen auszubauen und die Zukunft der Friedrich-Schiller-Universität Jena aktiv zu gestalten.” Die Entscheidung wird am 2. Oktober bekannt gegeben.
Obwohl der Wissenschaftsrat politische Motive ausschließt, könnte es Jena zu Gute kommen, dass die TU Dresden aktuell die einzige ostdeutsche Exzellenzuniversität ist. Trotz der gravierenden Kritik an den Arbeitsbedingungen im deutschen Hochschulsystem und der Exzellenzstrategie als Fördermittel heißt es für die FSU wohl: besser mehr Geld als weniger Geld. Welche der angestrebten Veränderungen realistisch und welche bis dato noch gar nicht bekannt sind, muss sich zeigen. Fraglich bleibt nämlich, wieso der Antrag auch nach Ende der Begehungen bei der Konkurrenz nicht universitätsöffentlich gemacht wird. Auch den Teilnehmenden der Begehung sei der Antrag nur in gekürzter Form zugänglich gemacht worden.
Schwessinger sagt dazu: „Auch nach Abschluss der Ortsbegehungen befinden wir uns nach wie vor in einem laufenden Wettbewerbsverfahren.” Alle Informationen, die den Erfolg durch ihre Veröffentlichung nicht gefährden würden, seien zugänglich. Nach der Entscheidung soll geprüft werden, welche weiteren Teile öffentlich gemacht werden können.
Auch wenn das gängige Praxis sein mag: Wäre eine Veröffentlichung nicht die Konsequenz des immer wieder ausgerufenen Anspruchs der Unileitung, diesen Prozess gemeinsam zu gestalten? Das gewählte Vorgehen erschwert zu überprüfen, für welche Problematiken der Antrag eine Lösung darstellen könnte. Ein Teilnehmer der Begehung findet, dass der Antragsprozess nicht gerade transparent abgelaufen sei. „Der sogenannte Nachwuchs wurde nach meiner Wahrnehmung erst dann eingebunden, als man ihn brauchte. Nämlich für die Begehung. Die Entscheidungen stehen im Grunde schon fest, es gibt keinen kollektiven Gestaltungsprozess.”

