Sanktionieren, was uns wichtig ist

Die EU wirbt mit Projekten zum Schutz der Pressefreiheit – und sanktioniert gleichzeitig einen Journalisten. Passt das zusammen?

Text von Tim Baumberg
Foto von Mirian

In den drei Wochen vor dem diesjährigen Europatag, am 9. Mai, führte die EU eine bundesweite Plakatkampagne. Unter dem Motto Schützen, was uns wichtig ist wurden Projekte beworben, die nach eigener Darstellung dem Schutz der Wissenschafts-, Meinungs- und Medienfreiheit dienen. Insbesondere 18- bis 35-Jährige sollten für die Bedeutung von Meinungsfreiheit sensibilisiert werden. Auf der Webseite heißt es unter anderem: „Mit Initiativen wie dem Europäischen Schutzschild für die Demokratie verteidigt die EU freie Wahlen, fördert unabhängige Medien und stärkt demokratische Institutionen.” Geplant sind unter anderem ein Netzwerk an Faktenchecker:innen sowie die Rekrutierung freiwilliger Influencer:innen, um Videos und Beiträge mit pro-europäischen Narrativen zu produzieren. Während des Wahlkampfes sollen Mitgliedstaaten im Kampf gegen vermeintliche Desinformation unterstützt werden.

Allgemeininteresse statt freie Medien

Zugleich verweist die EU auf ihrer Webseite auf Vorschriften wie das Europäische Medienfreiheitsgesetz und erklärt, diese würden Journalist:innen sowie ihre Quellen schützen, die redaktionelle Unabhängigkeit fördern und Medienorganisationen vor unzulässiger Einflussnahme oder rechtlicher Einschüchterung bewahren. Der vierte Artikel legt fest, dass Journalist:innen nicht inhaftiert, sanktioniert, abgehört oder durchsucht werden dürfen, um an deren Quellen zu kommen. Auf den ersten Blick scheint die EU Journalist:innen wirksam zu schützen. Dies wird allerdings abgeschwächt, denn diese Maßnahmen, sowie der Einsatz von Überwachungssoftware, sind erlaubt, wenn es durch das Europäische Recht vorgesehen und „durch einen überwiegenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt und verhältnismäßig” ist. Deshalb kritisierte Medienjournalistin Brigitte Baetz bereits 2023 im Deutschlandfunk: „Das ist so vage definiert, dass es eine Art Blankoscheck zur Journalistenüberwachung wäre, wenn es ins Gesetz einfließen würde.“

Der Fall Hüseyin Doğru

Dass diese Kritik nicht nur theoretisch ist, zeigt der Fall des türkisch-kurdischen Journalisten und deutschen Staatsbürgers Hüseyin Doğru. Ihm wurden vor einem Jahr Konten gesperrt und ein Ausreiseverbot auferlegt. Erst auf eigene Anfrage erfuhr er, dass er im 17. Sanktionspaket gegen Russland geführt wird. Die EU wirft Doğru vor, „destabilisierende Aktivitäten Russlands“ unterstützt zu haben, unter anderem durch die Verbreitung von Desinformation über seine Plattform Red. Als Beispiel gilt seine Berichterstattung über die Hörsaalbesetzung an der Humboldt-Universität in Berlin, die von der EU als gewaltsame Aktion eingeordnet wurde. Doğru selbst sieht den Grund für die Sanktionen hingegen in seiner palästinasolidarischen Berichterstattung. Auch die Konten seiner Frau waren zeitweise offenbar ohne rechtliche Grundlage gesperrt. In einem offenen Brief kritisiert der Journalist Rüdiger Göbel: „Die Sanktionen sind ein Schlag gegen die Rechtsstaatlichkeit. Sie erfolgen ohne Anhörung, Anklage oder Urteil.“ Ein Rechtsgutachten bewertet die Maßnahmen zudem als unverhältnismäßig und potenziell abschreckend für Journalisten.

Schützen, was uns wichtig ist?

Die Europäische Union präsentiert sich in ihrer Außendarstellung als Garantin von Meinungs- und Pressefreiheit und setzt zugleich Instrumente ein, deren Anwendung eben jene Freiheiten relativieren. Der Fall Hüseyin Doğru macht deutlich, dass die Grenze zwischen legitimer Sicherheitspolitik und problematischer Einschränkung journalistischer Arbeit nicht nur theoretisch verläuft, sondern konkrete Auswirkungen hat. Gerade weil Begriffe wie „Desinformation“ oder „Allgemeininteresse“ politisch interpretierbar sind. Wenn die EU also beansprucht, zu „schützen, was uns wichtig ist“, muss sie sich daran messen lassen, ob ihre Maßnahmen auch unter kritischer Betrachtung den Prinzipien gerecht werden, die sie verteidigen will. Die Glaubwürdigkeit ihres Anspruchs entscheidet sich nicht in Kampagnen – sondern im Umgang mit Kritik und abweichenden Stimmen.

Dieser Text erschien in der Ausgabe 459, Juni 2026.


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