Dieser Kommentar bezieht sich auf den Text “Campus im Clinch“
Ein Kommentar von Dario Holz
Das Spannungsfeld zwischen Wissenschaftsfreiheit und Grundrechtsschutz ist ein schwieriges, besonders für Universitäten. In diesem Fall scheint das Präsidium aber aus alten Fehlern gelernt zu haben und entscheidet sich für die einzige rechtssichere Vorgehensweise: Man vertraut auf die Expertise staatlicher Sicherheitsorgane.
Hätte die Universität den Vortrag von Wieland Hoban genehmigt, hätte sie einen Präzedenzfall geschaffen, der sagt: Auch Extremisten dürfen an der Uni sprechen. Ist diese Entscheidung einmal gefallen, wird es kaum möglich sein, sie zu widerrufen – dann werden wir auch Björn Höcke und Martin Sellner dulden müssen. Sich auf die Einschätzung des Verfassungsschutzes zu berufen und zu erklären, dass Extremisten an der Uni keine Bühne bekommen, ist kluger Selbstschutz.
Natürlich hat der Verfassungsschutz in den letzten Jahren wenig dafür getan, um als unfehlbare Behörde zu gelten. Man kann die Einstufungen verschiedenster Akteure, gerade im linken Spektrum, durchaus kritisch und als überzogen betrachten. Trotzdem ist es nicht die Aufgabe einer Hochschule zu entscheiden, wo der Verfassungsschutz seine Arbeit gut macht, und wo er versagt.
Darüber hinaus zeigt die Uni, dass es in der Entscheidung nicht um Zensur oder den Einschnitt in Debattenräume geht: Sonst hätten sie den ebenfalls stark kritisierten Vortrag von Michael Lüders auch verboten. Dieser bewegt sich aber in einem demokratischen Rahmen, den die Universität nicht anzweifelt.
In einer Debatte, die oft undifferenziert geführt wird, unterscheidet die Uni zwischen politischer Kontroverse und verfassungsrechtlicher Grenzüberschreitung. Damit schützt sie ihre Integrität und betont ihre Verfassungstreue.
Dieser Text erschien in der Ausgabe 455, Januar 2026.
