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Für bessere Löhne

Geschlossene Mensen und Flaggen auf dem Campus: Gewerkschaften versuchen am Verhandlungstisch und auf der Straße, Druck zu machen. Von Sandro Belkania.

Foto: Pauline Schiller

Nach der zweiten Verhandlungsrunde der Länder steht fest: Sowohl die erste als auch die zweite blieben für Gewerkschaften und TVStud erfolglos. Die Tarifgemeinschaft der deutschen Länder (TdL) hat nicht nur kein Angebot vorgelegt, sie weigert sich, den Tarifvertrag für studentische Angestellte überhaupt auszuhandeln. Der Versuch, den Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte zum ersten Mal seit mehr als 25 Jahren festzulegen, lehnt die TdL ab. Die Aussage vom Vorsitzenden der TdL, Andreas Dressel, dass das Beschäftigungsverhältnis an Hochschulen kein richtiges Arbeitsverhältnis sei, und die Äußerung von Hartmut Vorjohann, dem erster stellvertretender Vorsitzender, dass es eine Ehre sei, an einer Hochschule arbeiten zu dürfen, versprechen kein Entgegenkommen bei den Verhandlungen.

Studentische Tarifverträge sind möglich

Dass der Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte machbar ist, zeigt Berlin: Es ist bisher das einzige Bundesland, in dem Studierende über einen Tarifvertrag angestellt werden. Die Ergebnisse der Studie „Jung, Akademisch, Prekär“ belegen klar, dass sich die Arbeitsverhältnisse in Berlin nach seiner Einführung deutlich verbessert haben. Da die TdL weder die Ergebnisse der Studie berücksichtigt noch auf die Argumente der Verhandelnden eingeht, rufen die Gewerkschaften und TVStud zu bundesweiten Warnstreiks auf.

Auch in Jena gab es die ersten Warnstreiks. Am 10. November hat die Gewerkschaft Verdi an der FSU, der EAH und dem Studierendenwerk Thüringen zum Warnstreik aufgerufen. Mehrere hundert Menschen mit gelben Westen, pinken Mützen und roten Fahnen kamen auf den Campus der Uni Jena zusammen. Neben der Forderung nach 10,5 Prozent mehr Lohn und einem Tarifvertrag für studentische Beschäftigte haben die Redner auch ihre Anliegen zum Ausdruck gebracht.

Sie hätten gestreikt, weil sie ihr Grundrecht aufs Streiken wahrnehmen wollten. Außerdem sei es wichtig, die Gesellschaft über die Tarifverhandlungen aufzuklären, damit die Beschäftigten über ihre Arbeitsverhältnisse informiert seien. Weiterhin möchten sie durch solche Kundgebungen mehr Leute erreichen, um künftig die Öffentlichkeit besser zu mobilisieren. TVStud Thüringen hat nochmal die Bedeutung des Tarifvertrages für studentische Beschäftigte betont.

Am 14. November kam es zum ersten ganztägigen Warnstreik. Daraufhin haben unter anderem das Uniklinikum, die UHG-Mensa und die Thulb ihre Arbeit niedergelegt. Die leeren Tische in Bibliotheken, verwirrte Studierende im UHG und ungewöhnlich lange Schlangen vor der Ernst-Abbe-Mensa haben deutlich gemacht, wie schnell die Arbeitsausfälle Chaos in den Alltag bringen können.

Mit einer offiziellen Stellungnahme solidarisierte sich auch das Institut für Soziologie mit Gewerkschaften und TVStud und nahm an dem ganztägigen Warnstreik teil, sodass auch das akademische Milieu die Konsequenzen des Arbeitskampfes zu spüren bekam. Am 20. November kam es erneut zum ganztägigen Streik. Die Beschäftigten von FSU, EAH, Uniklinikum und Studierendenwerk haben sich am Johannisplatz versammelt und ihre Forderungen kundgetan. Gegen 11 Uhr startete der Demozug. Am Ende hat TVStud eine Streikwoche für studentische Beschäftigte ausgerufen.

Und was macht die Uni?

Vor diesem Hintergrund hätte man von der Uni erwartet, auf die Bedürfnisse der Beschäftigten einzugehen und das Streikrecht zu achten. Stattdessen hat sie versucht, ihre Angestellten zu verunsichern. In ihrem Rundschreiben gibt sie vor, dass es auch für Streikende notwendig sei, beim Verlassen des Arbeitsplatzes pflichtgemäß die Zeiterfassungsgeräte zu bedienen. Das stimmt aber nicht. Die Streikenden müssen sich nicht ausstempeln. Streiken, nachdem man sich ausgestempelt hat, wäre keine Streikteilnahme, denn man streikt nicht nach, sondern während der Arbeit. Außerdem sind die Beschäftigten auch nicht dazu verpflichtet, Arbeitgeber über ihre Streikbereitschaft zu informieren. Alles Hinweisen auf solche vermeintliche „Pflichten“ dient nicht zum Schutz der Arbeitsmoral, sondern missachtet die Streikrechte und damit auch die Arbeiterrechte. Der bisherige Ablauf der Tarifverhandlungen hat also nochmal deutlich gemacht: Der zwanglose Zwang des besseren Arguments bleibt zwanglos, wenn der Zwang nicht von der Straße ausgeht.

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