Das Recht der Frau

Seit fast fünf Jahrzehnten sind Abtreibungen in Deutschland straffrei. Doch wie werden sie durchgeführt und wer zahlt für den Eingriff? Wir haben die wichtigsten Infos rund ums Thema gesammelt.

von Jessica Bürger

Auf der Gegendemonstration eines Schweigemarschs in Annaberg-Buchholz| Foto: Isabella Weigand

Das Frauentagsgeschenk von 1972: So wurde das Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft genannt. Es ermöglicht Frauen, bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei abzutreiben, und ist heute vor allem als §218a bekannt. Allein 2018 gab es laut statistischem Bundesamt 101.000 Eingriffe.

Diese können sowohl operativ – durch das Ausschaben oder Absaugen des embryonalen Gewebes in der Gebärmutter – als auch medikamentös vorgenommen werden. Dabei werden der Frau Hormone gespritzt, die die Gebärmutter dazu bringen, den Embryo abzustoßen. Auf diese Art werden auch Spätabbrüche durchgeführt, also Abbrüche nach der zwölften Schwangerschaftswoche. Allerdings sind solche Eingriffe nur erlaubt, wenn eine „schwerwiegende Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustands der Schwangeren” (§218a StGB) vorliegt. Welche Gründe in diese Definition hineinfallen, wird nicht gesagt. Ein Beispiel jedoch sind schwere körperliche Behinderungen und Fehlbildungen des Kindes. Noch immer verboten ist nach §219a jedoch das Werben für einen Schwangerschaftsabbruch und ein Verstoß kann mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Immer wieder gibt es Diskussionen über die Auslegung des Paragrafen – wie auch bei der Ärztin Kristina Hänel, die auf ihrer Website über Schwangerschaftsabbrüche aufgeklärt hatte und zu 6.000 Euro Strafzahlung verklagt wurde. Im Zuge dieses Falles entschied das Parlament zu Beginn des Jahres eine Lockerung des Paragrafen. Ärzte dürfen auf ihrer Website darüber informieren, Abtreibungen zu den gesetzlichen Voraussetzungen durchzuführen. Für weitere Infos müssen sie die Patientinnen aber an offizielle Behörden und Beratungsstellen weiterleiten.

Generell darf eine Abtreibung nämlich erst durchgeführt werden, wenn die Frau mindestens drei Tage vor dem Eingriff professionell beraten wurde. Das Diakonische Werk, das Deutsche Rote Kreuz oder auch der Verein profamilia bieten solche Beratungen an, die laut einer Stellungnahme von profamilia aus Gera neutral aber „am Kind orientiert” sind. „Den Frauen werden alle Möglichkeiten aufgezeigt, die sie in Anspruch nehmen können”, erklärt eine Mitarbeiterin von profamilia. Allgemein sind die Richtlinien, wie ein Beratungsgespräch verlaufen sollte, im sogenannten Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) festgeschrieben. Profamilia rät außerdem, sich mit dem Vater in Verbindung zu setzen und ihn zu dem Gespräch mitzunehmen.

Eine Abtreibung kostet in Deutschland je nach Eingriff zwischen 300 und 570 Euro. Hat die Frau nur ein geringes Einkommen, kann sie bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.

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