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Studenten profitieren von neuer Wohngeldregelung

Von Janina Rottmann und Isabella Weigand

Foto: Akrützel-Archiv

“Vorübergehende Abwesenheit vom elterlichen Haushalt“ – mit dieser behördentypischen Floskel wurde vielen Studenten bisher der Mietzuschuss des Wohngeldes verwehrt, wenn sie bis Ende des letzten Jahres einen Antrag gestellt haben. Auch wenn sie für ihr Studium das Elternhaus verlassen und eine eigene Bleibe bezogen haben, hatten sie keinen Anspruch darauf – gesetzlich lag ihr Lebensmittelpunkt weiterhin bei den Eltern.
Seit Januar ist dieser Grundsatz Geschichte. Es sind neue Änderungen in Kraft getreten, die mehr Studenten einen Rechtsanspruch auf Wohngeld ermöglichen. Zwar bleibt das Grundprinzip des Wohngeldes erhalten. Dieses besagt nämlich, dass nur Anspruch auf Wohngeld besteht, wenn einem Studenten Leistungen nach dem Bafög nicht zustehen und das Einkommen der Eltern eine gewisse Höhe nicht überschreitet.
Neu ist aber die Möglichkeit des Wohngeldes, wenn sich neben der Erfüllung der oben genannten Bedingungen auch der Lebensmittelpunkt eines Studenten nachweislich am Studienort befindet. Grundsätzlich gilt dabei: Der Hauptwohnsitz muss in Jena sein und die Hochschule muss von der Wohnung in Jena und nicht vom elterlichen Haushalt aus besucht werden.
Die Änderungen bringen zudem eine Ausnahmeregelung für Bafög-Empfänger mit: Wenn im Haushalt des Bafög-beziehenden Studenten Haushaltsmitglieder wohnen, die keinen Anspruch auf Bafög haben, wie das eigene Kind oder der Ehe- bzw. neuerdings auch der Lebenspartner, lohnt sich nun ein Antrag auf Wohngeld.
Gleich bleibt, dass der Antragsteller alle seine Einnahmen (Nebenjob, Unterhalt der Eltern oder die 50 Euro von Oma) und alle seine Ausgaben auflisten und belegen muss. Nachzuweisen sind mindestens Einkünfte in Höhe des geltenden Sozialhilferegelsatzes von derzeit 351 Euro. Ein bestimmter Höchstsatz darf dabei nicht überschritten werden.
Mit den Neuregelungen soll der durchschnittliche Mietzuschuss von derzeit 82 Euro auf 142 Euro steigen, wobei dieser generell zwischen 10 und 300 Euro variiert. „Wurden im letzten Jahr in Jena etwa 500 Studenten bei der Wohngeldbehörde registriert, können es mit den Neuerungen bis zu 1.300 werden“, glaubt Wolfgang Main, Leiter der Wohngeldbehörde Jena. Warum bisher so wenige Studenten einen Antrag gestellt haben, liegt vermutlich an mangelnder Information. „Wichtig ist: persönlich hingehen, um Fragen gleich am Anfang zu klären.“ Unter www.jena.de, Suchbegriff „Wohngeld“, können vorher schon Infos eingeholt werden.

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