Sparen ja – nur nicht bei Gott

Während an der Universität um jeden Euro gerungen wird, fällt die Kollekte für die Theologie weiterhin großzügig aus. Trotz sinkender Studierendenzahlen.

Text von David Boué und Sascha Blochius
Foto von David Boué

Wir befinden uns im Jahre 1 vor der neuen Hochschulrahmenvereinbarung. An der ganzen Universität müssen Lehrstühle und Studiengänge um ihr Weiterbestehen fürchten… An der ganzen Universität? Nein! Eine von unbeugsamen Gelehrten bevölkerte Fakultät hört nicht auf, dem Sparzwang Widerstand zu leisten. Und sie werden vom Allmächtigen persönlich unterstützt.

Leere Kassen an der FSU

Bereits bei seinem Amtsantritt 2024 hat Uni-Präsident Marx auf ein „großes strukturelles Defizit” hingewiesen, das abzubauen sei. Es muss also Geld her. Die konkreten Pläne dazu nehmen aktuell Gestalt an, denn bis Ende des Jahres soll die neue Hochschulrahmenvereinbahrung der Landesregierung stehen, in der die Finanzierung für die nächsten Jahre geregelt wird. Schon jetzt ist aber klar: Die zehn Hochschulen in Thüringen müssen den Gürtel künftig enger schnallen — von Jena bis Schmalkalden.

An vielen Instituten sehen sich Lehrstühle und Studiengänge deshalb gezwungen, ihre Existenz zu rechtfertigen. Dass kleine Fächer mit wenigen Studierenden zuerst unter die Lupe genommen werden, dürfte nicht verwundern. Beim internen Townhall-Meeting Ende April gab Marx zu verstehen, Fächer mit geringen Studierendenzahlen seien nicht automatisch schützenswert, nur weil sie klein seien. Was passiert, wenn die Rechtfertigung misslingt, ist 2022 zu einem Uni-Politikum geworden. Studierende haben tagelang einen Hörsaal besetzt, um für die Wiederbesetzung des Lehrstuhls für Geschlechtergeschichte zu demonstrieren. Letztendlich war der Protest vergebens und der Lehrstuhl wurde abgeschafft.

Ein anderes “kleines” Fach dürfte hingegen nicht gerade von Existenznöten geplagt sein. An der Theologischen Fakultät studierten im Wintersemester 2025/26 103 Personen. Die allerdings freuen sich über ein breites Lehrangebot, verteilt auf 13 Professoren, inklusive zwei Seniorprofessuren. Diese Ausstattung geht noch über die traditionelle Strukturierung der evangelischen Fakultäten hinaus. Es ist seit dem 19. Jahrhundert üblich, fünf Kernfächer mit jeweils zwei Professoren zu besetzen.

Die Zeiten haben sich jedoch geändert. Im 21. Jahrhundert sind nicht nur die Mitgliederzahlen der beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland stark rückläufig. Auch die Anzahl der Theologiestudierenden ist im Rückgang. In den letzten sechs Jahren haben sich die Studierenden der katholischen Theologie um die Hälfte reduziert. An der Evangelisch-Theologischen Fakultät in Jena sank die Zahl im selben Zeitraum um rund ein Viertel. Bundesweit sind viele Theologische Fakultäten unausgelastet. Trotz dieser Entwicklung und schrumpfenden Länderhaushalten scheint die Theologie ihre institutionelle Überlebensgröße verteidigen zu können — die Zahl der Professuren hat sich an der Jenaer Fakultät nicht verändert. Im Gegenteil: Aktuell läuft ein Berufungsverfahren für einen dritten Professor im Bereich Systematische Theologie. 

Historische Sonderrolle

Die Theologie gehörte neben Philosophie, Medizin und Jura zu den Gründungsfakultäten der FSU im 16. Jahrhundert. Dass sie weiterhin eine eigene Fakultät ist, liegt nicht nur am Traditionsbewusstsein der FSU. Ohne die Theologie dürfte sie sich nicht als Volluniversität bezeichnen. Das enge Verhältnis von Universität und Theologie reicht aber noch deutlich weiter. Das europäische Universitätswesen überhaupt hat sich in Abhängigkeit von der Kirche entwickelt. Manch ein Theologe würde sogar sagen, die Universität sei eine kirchliche Erfindung. Im klassischen Verständnis der Universität hat man die Theologie dementsprechend als höchste der vier Fakultäten angesehen. Auch die FSU hat ihren Vorläufer in einem Dominikanerkloster. Die Frage nach der Organisation von christlicher Lehre an weltlichen Hochschulen begleitet die Universitäten nicht erst seit der Aufklärung.

Heute noch schlägt sich diese Spannung in der Sonderrolle nieder, die die Theologie an Schulen und Universitäten — besonders in Deutschland — einnimmt. Angefangen damit, dass der Religionsunterricht hier (weltweit einzigartig) verfassungsrechtlich garantiert ist. Da Religionslehrer zum großen Teil an Theologischen Fakultäten ausgebildet werden, wirkt sich das direkt auf die Universitäten aus. Es gehört zur Religionsfreiheit, dass die entsprechenden Religionsgemeinschaften auf Lehrinhalt und -personal einwirken können.

Vorlesung in der Kirche
Zeichnung von: Mathias Weber

Die genaue Ausgestaltung der kirchlichen Mitsprache an der eigentlich staatlichen Aufgabe Bildung wird in Verträgen geregelt, die die Länder mit den jeweiligen Kirchen abschließen. Die katholische Kirche nennt diese Verträge Konkordate. Dort steht etwa, dass der zuständige Bischof seine Zustimmung geben muss, wenn jemand in Schule oder Universität als Religionslehrer angestellt werden soll. Im Falle einer erstmaligen Berufung auf einen Lehrstuhl muss sogar der Vatikan ein nihil obstat aussprechen: eine Bescheinigung der Linientreue, zu deren Beurteilung auch die private Lebensführung der betreffenden Person herangezogen wird. Die katholische Autorität entscheidet auf diese Weise über vom Staat bezahlte wissenschaftliche Stellen nach wissenschaftsfernen Kriterien. So etwa 2018 im Falle eines Frankfurter Theologen, dem das römische nihil obstat zur Wiederwahl als Rektor der Hochschule für Jesuiten zunächst verwehrt worden war. Dieser hat in Artikeln die Meinung vertreten, die Bibel liefere keine Gründe, Homosexualität zu verurteilen.

Auf der evangelischen Seite ist man in dieser Hinsicht weniger streng. Abgesehen von einem Fall im Jahre 2008, der letztlich vom Bundesverfassungsgericht geklärt wurde, gibt es kaum bekannte Fälle, in denen einem Berufungsvorschlag widersprochen wurde. Kein Wunder. Die evangelische Kirche verdankt ihre Existenz selbst einem 1520 mit päpstlicher Autorität erteilten Lehrverbot. Das Opfer: Martin Luther. Ein Jahr später folgte die weltliche Ächtung. Diese Erfahrung mit allzu strengen Lehrvorschriften führt dazu, dass die evangelische Kirche, in deren Obhut die Jenaer Theologie steht, einen anderen Weg beschreitet. Das Konkordat heißt evangelisch Kirchenstaatsvertrag und das nihil obstat wird ersetzt durch eine gutachterliche Stellungnahme. Sie wird nicht aus Rom, sondern vom betreffenden Bischof eingeholt. An der institutionellen Sonderrolle ändert sich grundsätzlich aber nichts.

Begrenzter Handlungsspielraum

Im Thüringer Hochschulgesetz ist festgehalten, dass jegliche Änderungen an Studiengängen oder der Organisationsstruktur der Hochschulen insgesamt nur mit Beteiligung der Kirchen zu machen sind — zumindest, wenn die Änderungen die Theologie betreffen. Ebenso gilt das für Studien- und Prüfungsordnungen. Sie werden de facto von der Kirche festgelegt und jede Veränderung daran verlangt das Einholen einer Stellungnahme der Kirche.

Was die Theologie betrifft, hat die Universität deutlich weniger Handlungsspielraum als bei allen anderen Fächern. Ernsthafte Veränderung an den Strukturen ist gegen den Willen der Kirche nicht zu machen. Aktuell scheint der Handlungsdrang in den beiden großen christlichen Kirchen aber nicht besonders ausgeprägt zu sein. Dabei gibt es einige Vorschläge für alternative Organisationsformen — vom Zusammenlegen von katholischen und evangelischen Fakultäten bis hin zur Stärkung von kirchlichen Hochschulen, bei denen die Einschreibezahlen zum Teil deutlich rosiger aussehen als bei den staatlichen Hochschulen.

Die Frage, ob sich die vergleichsweise üppigen staatlich finanzierten Fakultäten in diesen Zeiten noch rechtfertigen lassen, wird auch kirchenintern lauter. Verteidiger der Theologie an staatlichen Hochschulen führen vor allem an, dass wissenschaftliche Forschung auf hohem Niveau nur im universitären Kontext möglich sei. Dabei geht es um interdisziplinäre Zusammenarbeit, wie im Falle des neuen Exzellenz-Clusters Imaginamics. Auch staatlich gesicherte Standards für Hochschuldidaktik und pädagogische Ausbildung werden ins Feld geführt. Gerne hätten wir die Position der Jenaer Theologen zu diesem Thema gehört, ein Gespräch kam aber nicht zustande. 

Ob die Theologie weiterhin an dieser traditionell-großspurigen Studienstruktur festhalten kann, liegt auch und vor allem am Willen der Kirche selbst. Und wer sägt schon an dem Ast, auf dem er sitzt?

Dieser Text erschien in der Ausgabe Nr. 458, Mai 2026


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