Der Scham ein Ende setzen: Aufklärung, Akzeptanz und Hürden auf dem Weg zu einer selbstbestimmten Entscheidung.
Text anonym
Illustration von Ulrike Reimer
Ich sitze in der Mathe-Abiturprüfung, das Blatt vor mir ist leer und die Zeit läuft. Ich weiß, es ist der Moment, für den ich die letzten Monate gelernt habe. Trotzdem kann ich mich nicht auf die Stochastikaufgabe konzentrieren, die vor mir liegt. Stattdessen wandern meine Gedanken immer wieder zu meinem Bauch, genauer gesagt: zu meiner Gebärmutter. Ich warte auf das Ziehen, das meine Periode ankündigt, die seit fünf Tagen überfällig ist. Ich rede mir ein, dass es Stress sein muss. Die Prüfungsangst. Der Leistungsdruck. Es kann vorkommen, dass die Blutung unter solchen Umständen ausbleibt. Zwei Tage später stehe ich bei dm an der Kasse, weil ich das ungute Gefühl nicht mehr verdrängen kann. Vor mir auf dem Band liegt ein Schwangerschaftstest. Es kommt mir vor, als würde die kleine Verpackung laut in die Welt hinausrufen: „Seht her, wie unverantwortlich sie ist.“
Ich sitze mit zitternden Händen auf der Toilette, um den Test zu machen. Während sich langsam zwei Streifen bilden, wird mein Kopf von tausend Gedanken geflutet. Meine beste Freundin fährt los und holt einen zweiten Test, um sicher zu gehen. Sie nimmt mich in den Arm und tröstet mich, als auch der zweite Test positiv ausfällt. Ich bin 17, kurz vor dem Abschluss, und jetzt bin ich schwanger.
Scham begleitet mich zwei Tage später in das Wartezimmer der gynäkologischen Praxis. Obwohl ich weiß, dass ich mich nicht dafür schämen sollte, Sex zu haben, obwohl ich weiß, dass ein gerissenes Kondom nichts Ungewöhnliches ist, obwohl ich weiß, dass ich nicht alleine damit bin. Weltweit sind fast die Hälfte aller Schwangerschaften ungeplant. Trotzdem hatte ich mit 17 Jahren das Gefühl, versagt zu haben. Dabei sollte eine ungeplante Schwangerschaft kein Grund für Scham sein. Liebe Gesellschaft, sorg’ endlich dafür, dass wir uns nicht mehr schämen!
Bevormundung statt Beratung
In der gynäkologischen Praxis wurde die Schwangerschaft bestätigt. Als ich daraufhin klar benannte, dass ich kein Kind bekommen möchte, wurde ich über einen mögliche Abtreibung informiert. Dass meine Praxis Schwangerschaftsabbrüche durchführte, wusste ich vor dem Termin nicht, weil es bis 2022 gesetzlich verboten war, auf einer Website über Abtreibungen zu informieren. Viele Praxen scheuen sich heute noch immer davor, weil sie nicht von Abtreibungsgegnern belästigt werden möchten. Zu meinem Glück war ich am richtigen Ort gelandet. Ich konnte mir direkt einen Termin für die kommende Woche festlegen, um die ungewollte Schwangerschaft zu beenden.
Vor dem Abbruch musste ich jedoch eine Schwangerschaftskonfliktberatung besuchen. Ich saß als 17-jährige, junge Frau einem Mann Mitte 50 gegenüber, der mich fragte, ob ich mir nicht in meinem Zimmer im Studierendenwohnheim ein Babybett vorstellen könnte. Es gäbe ja auch an Universitäten Kindergärten und überhaupt sollte ich doch meine Zukunftspläne überdenken. Ich dachte tatsächlich viel in diesem Gespräch: Warum muss ich mich vor einem Mann rechtfertigen, dass ich mich weder für Geburtsschmerzen noch für die Betreuung eines Kindes bereit fühle? Warum zum Geier darf mir hier ein Mensch ohne Gebärmutter erklären, wie es wäre, ein Kind zu bekommen? Trotzdem schaffte ich es scheinbar, kompetent genug zu wirken und bekam direkt den notwendigen Schein von der Beratungsstelle. Das ist nicht immer so: Beratungsstellen können ein zweites Gespräch aufdrängen, falls sie das für notwendig halten. Zwar darf die Bescheinigung nicht unbegrenzt verweigert werden, trotzdem entsteht dadurch ein Machtgefälle: Eine fremde Person entscheidet darüber, ob die eigene Begründung, die eigene Reife oder die eigene Entscheidungsfindung ausreichen.
Was kostet es mich?
Neben der Beratung stellt sich eine weitere Hürde vor der Abtreibung: die Kosten in Höhe von 350–600 Euro. Die gute Nachricht ist, dass es für Menschen mit fehlenden finanziellen Mitteln eine Kostenübernahme durch das Bundesland gibt. Dazu gehören Schüler*innen, Student*innen oder Auszubildende mit geringem Einkommen. Der Antrag für die Kostenübernahme muss vor dem Eingriff bei einer gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden. Ich habe es geschafft, alle notwendigen Formalitäten zu organisieren, sodass von ungefähr 500 Euro Kosten für Kontrolltermin, Medikamente und Nachsorge 350 Euro übernommen wurden.
Was mir niemand abnehmen konnte, waren die Schmerzen. Bei mir wurde ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch durchgeführt. Dabei werden zwei verschiedene Wirkstoffe eingenommen, die Blutungen und Krämpfe auslösen, die leichten Wehen ähneln. Die befruchtete Eizelle und das Zellgewebe lösen sich aus der Gebärmutter und werden abgestoßen. Ich habe vor Schmerzen geweint, während die Medikamente in meinem Körper gewirkt haben. Die anschließenden Nachblutungen eine Woche lang waren vom Gefühl der Erleichterung überdeckt, dass alles funktioniert hatte. Ein medikamentöser Abbruch ist bis zur neunten Schwangerschaftswoche möglich. Zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Absaugung oder Ausschabung vorgenommen, was bis zur zwölften Woche juristisch geduldet ist.
In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich in §218 des Strafgesetzbuches geregelt. Zwar bleibt ein Abbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen straffrei, wenn zuvor eine verpflichtende Beratung stattfindet und anschließend eine dreitägige Wartefrist eingehalten wird. Juristisch bleibt er jedoch rechtswidrig. Dabei machen andere europäische Länder schon vor, wie es besser geht: In Frankreich wurde das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch bereits 1975 gesetzlich verankert und später weiter ausgebaut: Seit 2024 ist die Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch bis zur 14. Woche sogar in der französischen Verfassung geschützt.
Diese Unterschiede zeigen, dass die Frage des Schwangerschaftsabbruchs nicht nur eine persönliche, sondern auch eine politische ist.
Mein Körper, meine Entscheidung
Ich habe meinen Eltern nichts von meinem Schwangerschaftsabbruch erzählt. Damals hatte ich nur ein ungutes Gefühl und wollte keine Diskussionen und vor allem keine Einmischung. Heute weiß ich, dass meine Mutter eine Abtreibungsgegnerin ist. Zwar dürfen Minderjährige grundsätzlich selbst über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Die Rechtslage besagt aber auch, dass bei minderjährigen Personen im konkreten Fall der:die Ärzt:in entscheiden darf, ob die Jugendliche einwilligungsfähig ist. Eine Vorgabe, bei der die behandelnde Person jederzeit eine Zustimmung von den Eltern anfordern kann, womit eine Einmischung unausweichlich wird. Im Extremfall kann das heißen: Wenn du unter 18 Jahre alt bist, können deine Eltern gegen deinen Willen entscheiden, dass du ein Kind bekommen musst.
Eltern, Verwandte, Bekannte, politische Gruppen oder Fremde im Internet. Alle haben eine Meinung und urteilen über einen Körper, der nicht ihrer ist. Dabei sind Betroffene schon mit ihren eigenen Gedanken ausgelastet. Mir schossen damals unzählige Fragen und Zweifel durch den Kopf. Ich wollte studieren, ausziehen und unabhängig sein. Vielleicht wollte ich irgendwann mal Kinder haben, aber nicht mit 17 Jahren. Nicht direkt vor dem Abschluss. Nicht ohne abgeschlossene Ausbildung. Für mich war deshalb klar: Die Schwangerschaft abzubrechen, ist die richtige Entscheidung.
Ich hatte Unterstützung von meiner besten Freundin und meinem Partner. Zugang zu medizinischer Versorgung. Die Möglichkeit, überhaupt eine Wahl zu haben. Doch Selbstbestimmung sollte kein Privileg sein. Jeder Mensch sollte das Recht haben, ohne Scham, ohne gesellschaftliche Verurteilung und ohne unnötige Hürden über den eigenen Körper zu entscheiden. Mein Körper, meine Entscheidung.
Dieser Text erschien in der Ausgabe 459, Juni 2026.

