Im Visier der Volkszähler

Studenten beim Zensus 2011 besonders gefragt

Von Jan-Henrik Wiebe




Bei einer Volkszählung ist es den Befragten nicht gestattet, die Aussage zu verweigern.

Foto: Katharina Schmidt

Inzwischen ist es 24 Jahre her, seitdem der Staat zum letzten Mal in großem Umfang eine Volkszählung durchgeführt hat. Nun ist es wieder soweit. Nur heißt die Volksbefragung jetzt Zensus, da dem Wort Volksbefragung immer noch eine Note von Schnüffelstaat anhängt. In den 80er Jahren gab es große Proteste dagegen.
Begründet wird die Umfrage mit der Umsetzung der EG-Verordnung 763/2008, die einen europaweiten einheitlichen Zensus alle 10 Jahre vorschreibt und mit der Planung von Infrastruktur.

Beim Zensus 2011 werden nicht alle befragt, nur Bürger bestimmter Gruppen. Im Fokus der Volkszähler stehen Haus- und Wohnungseigentümer, zehn Prozent der Bevölkerung, die zufällig ausgewählt wurden, sowie alle Bewohner von Wohnungseinrichtungen. Dazu gehören Notunterkünfte, Flüchtlingslager, psychiatrische Kliniken, Hospize, Kinderheime, Gefängnisse und Studentenwohnheime. Studenten sind deshalb besonders betroffen. Ab dem Beginn der Umfrage am 9. Mai werden sie unter anderem Fragen zu ihrem Familienstand oder, ob ihnen die Wohnung das Führen eines eigenen Haushaltes ermöglicht, beantworten müssen.
Sensiblere Fragen werden den zufällig ausgewählten zehn Prozent gestellt. Sie müssen angeben, welcher Religion sie angehören, was sie arbeiten, und auch, welchen Migrationshintergrund sie haben. Die Fragen zu Religion und Herkunft gibt es nur in Deutschland, nicht jedoch in den anderen europäischen Ländern.
Datenschützer kritisieren beim Zensus nicht nur die hohen Kosten von 710 Millionen Euro, sondern auch fehlende Anonymisierung und die Rückverfolgbarkeit der vier Jahre lang gespeicherten Daten. Des Weiteren prangern sie den Zwang zur Angabe der Daten an und auch die Ungleichbehandlung von Minderheiten. So müssen zum Beispiel Muslime angeben, welcher Glaubensströmung sie angehören, Christen jedoch nicht.
Wer von den Volkszählern befragt wird, bekommt vorher Bescheid, muss den Zähler aber nicht in seine Wohnung lassen und kann die Fragen auch schriftlich beantworten und an das Bundesamt für Statistik schicken. Nicht zu antworten ist zwar theoretisch möglich, doch dann droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

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