Acht Jahre Haft im Fall Maja T. So entschied das Budapester Gericht – in einem Verfahren das so nie hätte stattfinden dürfen. Eine Schilderung des Falls, verfasst von Majas Vater, Wolfram Janosch.
Gastartikel von Wolfgang Janosch
Foto von Tim Baumberg
Vier Uhr nachts in Dresden, Hundertschaften Polizei sperren menschenleere Straßen ab. Ein Hubschrauber fliegt nach Passau. Dort wird im Morgengrauen wieder alles abgesperrt, rundherum stehen Polizisten mit Maschinengewehr im Anschlag. Österreichische Polizei: Schmerzgriffe, ein Sack und ein Helm über den Kopf, kaum Luft zu Atmen. Im Eiltempo weiter und 10 Uhr schon in Ungarn.
Derweil sitzen Oma und Opa auf dem Rollator vor dem Gefängnis – verzweifelt. Mit über 80 Jahren und einem alten VW-Bulli sind sie 500 km gefahren. Um 9 Uhr wäre der Besuchstermin gewesen, aber das Enkelkind ist weg.
Nur 50 Minuten später entscheidet das Bundesverfassungsgericht:
„Nach derzeitigem Erkenntnisstand hatte der Antragsteller vor dem Beginn der Überstellung keine realistische Möglichkeit, die (…) ausdrücklich vorgesehenen (…) verfassungsgerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten zu prüfen und hiervon gegebenenfalls vor Beginn der Durchführung der Überstellung Gebrauch zu machen.“
Und später im Urteil: „Der Beschluss des Kammergerichts vom 27. Juni 2024 (…) verletzt die beschwerdeführende Person in ihrem Grundrecht aus Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, soweit ihre Überstellung an die ungarischen Justizbehörden für zulässig erklärt wurde.“ Artikel 4 ist der Antifolterparagraf.
Dies war mein Kind Maja, welches hier ausgeliefert wurde: In einer paramilitärisch anmutenden Aktion, die sich für mich wie eine staatlich organisierte Entführung angefühlt hat. Ausgeliefert in ein Land, wo Maja seit über eineinhalb Jahren in Isolationshaft eingesperrt wird, die man auch als psychische Folter bezeichnen kann. Selbst nach einem 40-tägigen Hungerstreik haben sich die Bedingungen nur wenig gebessert.
Ausgeliefert in ein Land, dem von der EU wegen fehlender Rechtsstaatlichkeit bis zu 22 Milliarden Euro gesperrt wurden. Ausgeliefert in ein Land, wo Ministerpräsident Orban persönlich die „Antifa Ost“ als Terrororganisation einstufen lässt und eine harte Bestrafung fordert. Wo Maja schließlich in einem politischen Schauprozess mit vielen Verfahrensfehlern in der ersten Instanz zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt wird. Der härtesten Haftkategorie ohne die Möglichkeit, vorher frei zu kommen.
Wie ist es dazu gekommen?
Anfang 1945 war Budapest von der Roten Armee eingeschlossen. Zu einem Zeitpunkt, als der Krieg längst verloren war, kam es zu einem Ausbruchsversuch von SS, Wehrmacht und ungarischer Armee. In einem grausamen Gemetzel, welches vielleicht mit Stalingrad vergleichbar ist, starben über 160.000 Menschen. Nur 700 Soldaten gelang es, zu entkommen.
Dieses Ereignis wird zum Anlass genommen, um jedes Jahr das größte Neonazitreffen Europas abzuhalten. Zum „Tag der Ehre“ marschieren tausende Neonazis aus ganz Europa durch Budapest. Die deutschen und ungarischen Soldaten werden als Märtyrer gefeiert.
Viele Teilnehmer marschieren offen mit SS- und Wehrmachtsuniformen, die vom Militärhistorischen Museum in Budapest zur Verfügung gestellt werden. Hitlergruß, SS-Runen und Hakenkreuze werden präsentiert. Dabei sind auch zahlreiche deutsche Neonazis, zum Beispiel der verbotenen Organisation „Blood and Honour“, zu denen auch die Terroristen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ gezählt wurden.
Rund um den „Tag der Ehre“ 2023 kam es zu Angriffen auf Teilnehmer. Bei vier Angriffen sollen neun Menschen niedergeschlagen und sechs schwer verletzt worden sein. Bei zwei der Taten wird Maja eine mögliche Tatbeteiligung vorgeworfen.
Es gibt ein einziges Tatvideo. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll eine Person mit roter Mütze Maja sein. Aber gerade diese Person, die angeblich Maja sein soll, läuft vorbei, zurück und dann weiter. Diese Person hat nichts in der Hand, schlägt niemanden, verletzt niemanden.
Wie geht es weiter?
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Maja gehen in Revision. Das wird ein halbes bis ein ganzes Jahr dauern und Maja wird voraussichtlich in Isolationshaft bleiben.
Am 14. Februar kommen wieder tausende Neonazis nach Budapest zum Tag der Ehre. Auf einer Gegenveranstaltung sollte die 86-jährige Holocaustüberlebende Katalin Sommer reden. Dies wurde verboten, weil die „Antifa“ als Terrororganisation eingestuft worden war.
Am 12. April sind Wahlen in Ungarn. Mit der TISZA von Peter Magyar gibt es eine starke Oppositionspartei. Der Ausgang ist offen.
Dieser Text erschien in der Ausgabe Nr. 456, Februar 2026

