In der letzten Ausgabe berichteten wir über die geplante Maximalstudiendauer der Uni. Jetzt kamen Vertreter:innen des Sturas und des Vizepräsidiums für Studium und Lehre zu einem klärenden Gespräch zusammen.
Text von Lucy Tusche
Karikatur von Stephan Lock
Die Stimmung im Sitzungsraum ist angespannt. Professorin Weichold, Vizepräsidentin für Studium und Lehre, zeigt sich schwer enttäuscht von der negativen Stellungnahme des Sturas zur neuen Rahmenprüfungsordnung. Von Rufschädigung ist die Rede – auch das Akrützel wird beschuldigt. Schließlich seien die neuen Regelungen immer im Sinne der Studierenden gewesen und deren Entlastung auch Weicholds ganz persönliches Ziel.
Wenn alles nur zum Besten der Studierenden ist, wie kommt es dann, dass die so gar nicht begeistert sind von der geplanten Maximalstudiendauer? Für das Vizepräsidium ist der Fall klar: Man habe nur nicht gut genug kommuniziert, wie entlastend die Regelungen gerade für Studierende mit chronischer Erkrankung seien.
Deswegen wird es dem Stura jetzt nochmal erklärt, und zwar wie folgt: Die neue Rahmenprüfungsordnung müsse man nämlich als Ganzes betrachten. Geplante Erleichterungen wie die Möglichkeit, sich später von Prüfungen abzumelden, würden Studierende schon im Studium entlasten. Damit die Studierenden dennoch den Fokus auf den Studienfortschritt nicht verlieren, brauche es zusätzlich eine Begrenzung – in Form der Maximalstudiendauer. Die existiere sowieso bereits in einigen Studiengängen der Uni Jena und würde jetzt eben für alle gelten.
Wo die geplanten Lockerungen der Rahmenprüfungsordnung den Druck endlich rausnehmen, bringt die Maximalstudiendauer ihn wieder zurück. Außerdem: Warum sollten Studierende dankbar sein für etwas, das anderswo längst Standard ist? An vielen Universitäten in Deutschland kann man sich bis kurz vor der Prüfung noch abmelden, Prüfungstermine sind flexibler und Leistungen können einfacher ausgeglichen werden.
Fakultäten wollten Begrenzung
Gegen eine unbegrenzte Studiendauer hätten sich laut Weichold in den Verhandlungen vor allem die Fakultätsvertreter:innen eingesetzt. Diese hätten sich sogar noch strengere Begrenzungen gewünscht. Als Begründung seien Raumkapazitäten und organisatorische Schwierigkeiten genannt worden. Die jetzige Maximalstudiendauer sei dann das Ergebnis monatelanger, mühsamer Kompromissfindung gewesen.
Im Gespräch äußern Vertreter:innen des Stura wiederholt Kritik an den Härtefallregelungen. Diese ermöglichen eine Verlängerung des Studiums, wenn die Maximalstudienzeit nicht selbstverschuldet überschritten wurde. Für das Vizepräsidium für Studium und Lehre ist das ein ausreichendes Korrektiv für Benachteiligung. Anders sehen das zwei Mitglieder des Stura, die die Schwierigkeiten beschreiben, denen Studierende bei solchen Anträgen gegenüberstehen: zusätzliche Belastung durch den Antragsprozess, der Zwang, Diagnosen offenzulegen und fehlende Aufklärung. Im Gespräch wird deutlich, dass das Vizepräsidium für Studium und Lehre sich der schwierigen Realität solcher Antragsprozesse nicht bewusst ist.
Ausnahmeregeln werden spezifiziert
Man verspricht sich tiefer mit dem Thema zu beschäftigen und am Ende macht Vizepräsidentin Weichold dem Stura dann einen Kompromissvorschlag: Um die Unsicherheit für Studierende zu minimieren, soll in der Rahmenprüfungsordnung festgeschrieben werden, wer eine Verlängerung der Studienzeit erwarten kann. Genannt werden Studierende mit chronischen Erkrankungen, Betreuungspflichten oder ehrenamtlichem Engagement. Die Liste sei nicht abschließend und werde bewusst offen gehalten. Der Antrag auf Verlängerung solle außerdem so einfach wie möglich gehalten werden, ohne fachärztliches Attest auskommen und in der Regel auch bewilligt werden.
Nachdem die Rahmenprüfungsordnung beschlossen wird, soll über die konkreten Details beraten werden. Man kann nur hoffen, dass die Stimmen der Studierenden auch dann noch gehört werden.
Der Stura trägt den Kompromiss erstmal mit. Überzeugt habe letztlich das Argument, dass zumindest die geplanten Erleichterungen der Rahmenprüfungsordnung den Leistungsdruck der Studierenden senken würden. Die Maximalstudiendauer ist dann das Übel, das man für einen Kompromiss mit den Fakultäten in Kauf nehmen müsse. Visionen sind in der Hochschulpolitik wohl fehl am Platz.
Dieser Text erschien in der Ausgabe Nr. 453, November 2025

